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Analysieren & Verstehen

Fristen im Blick behalten

Erkannte Fristen sammeln, im Überblick sehen und rechtzeitig handeln.

Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Viele Rechtssachen sind fristgebunden – verpassen Sie eine Frist, ist oft nichts mehr zu machen. Smart Legal Pro erkennt Fristen aus Ihren Dokumenten und sammelt sie unter Fristen.

So funktioniert es

  • Bei der Analyse werden Fristen automatisch erkannt (z. B. „Einspruch binnen 14 Tagen“). Ein Datum übernimmt die KI nur, wenn es wörtlich im Dokument steht oder aus einem belegten Bezugsdatum und der Frist berechnet werden kann – geschätzt wird nie.
  • Sie erscheinen in Ihrer Fristen-Übersicht – und, wenn Sie Fakten extrahieren, auch in den erkannten Daten.
  • Sie behalten den Überblick, was als Nächstes ansteht.
  • Eigene Fristen tragen Sie über „Frist manuell hinzufügen“ direkt in der Fristenzentrale ein – ganz ohne zugehöriges Dokument. Auch ein Ergebnis aus dem Fristenrechner (zweiter Reiter derselben Seite) lässt sich mit einem Klick übernehmen oder als Kalendereintrag (ICS) herunterladen.
  • Nennt ein von Ihnen erstelltes Schreiben eine Frist, übernehmen Sie sie direkt von dessen Erfolgsseite ins Register.
  • Mit „Nach Anliegen“ gruppieren Sie die Liste nach Ihren Anliegen (Fristen ohne Zuordnung stehen unter „Ohne Anliegen“); „Nach Datum“ zeigt wieder die zeitliche Reihenfolge. Ein Chip an jeder Frist führt zum zugehörigen Anliegen.

Frist erledigt

Haben Sie auf eine Frist reagiert, markieren Sie sie mit „Erledigt“. Die Erinnerungen dafür sind dann aus, und die Frist verschwindet aus der Liste der offenen Fristen. Direkt danach können Sie es mit „Rückgängig“ zurücknehmen; später holen Sie erledigte Fristen über „Erledigte anzeigen“ wieder hervor und öffnen sie mit „Wieder öffnen“ erneut. Auch die nächste Frist eines Anliegens berücksichtigt nur offene Fristen.

Woher das Datum stammt

Unter jedem Datum in der Fristenzentrale steht, wie es zustande kam: „Datum wie im Dokument angegeben bzw. wie erfasst — ohne automatische Werktagsverschiebung.“ oder, bei einer nach deutschem Recht berechneten Frist, „Bei deutschen Fristen ist die Werktagsverschiebung nach § 193 BGB bereits berücksichtigt …“. Das Kennzeichen „KI-erkannt, ungeprüft“ zeigt, dass die KI die Frist erkannt hat und noch keine Zweitprüfung stattfand. Ein Datum steht dabei nur, wenn es im Dokument steht oder berechnet werden kann. Zwei Fälle erscheinen bewusst ohne Datum, oben in der Übersicht und mit einem Feld zum Nachtragen:

  • Die Frist beginnt mit dem Zugang, und das Zugangsdatum ist unbekannt – etwa „binnen zwei Wochen nach Zugang“. Dann steht die Frist als „Frist erkannt — Zugangsdatum fehlt“ da: „Tragen Sie ein, wann Ihnen das Schreiben zugegangen ist — erst dann können wir das Fristende berechnen und Sie erinnern.“ Sobald Sie das Zugangsdatum speichern, wird das Fristende berechnet („Zugangsdatum gespeichert — die Frist wird daraus berechnet.“).
  • Die Frist beginnt mit einem Ereignis – etwa mit einem Widerruf oder mit dem Moment, in dem Sie von etwas erfahren haben, nicht mit dem Zugang des Schreibens. Dann steht die Frist als „Frist erkannt — Datum des Ereignisses fehlt“ da. Tragen Sie das Datum des Ereignisses ein („Datum des Ereignisses eintragen“); erst dann berechnen wir das Fristende und erinnern Sie. Wir entnehmen es nie dem Schreiben und schätzen es nie. Das Datum darf vor dem Datum des Schreibens liegen, aber nicht in der Zukunft.
  • Die KI erkennt eine mögliche Frist, deren Datum nicht im Dokument steht. Statt eines geschätzten Datums sehen Sie „Datum nicht belegt“ mit dem Hinweis „Diese Frist wurde erkannt, ihr Datum steht aber nicht im Dokument. Bitte prüfen Sie das Schreiben und tragen Sie das Datum selbst ein — erst dann erinnern wir Sie.“ und dem Feld „Datum eintragen“.

Passt das Zugangsdatum nicht zum Datum des Schreibens? Liegt Ihr Zugangsdatum vor dem Datum des Schreibens oder mehr als 30 Tage danach, übernimmt die Fristenzentrale es nicht ungeprüft, sondern erklärt in einer Karte, welche beiden Daten nicht zusammenpassen. Möglicherweise wurde das Datum des Schreibens falsch erkannt – etwa bei einer Sammel-PDF oder wegen eines anderen Datums im Text. Sie können es dann mit „Datum des Schreibens korrigieren“ ändern (danach „Übernehmen und Zugangsdatum speichern“) oder mit „Datum des Schreibens entfernen“ streichen; Ihr Zugangsdatum wird dabei automatisch gespeichert („Datum des Schreibens entfernt und Zugangsdatum gespeichert — die Frist wird daraus berechnet.“). Geändert wird nur die Rechnungsgrundlage dieser Frist – Ihr Dokument bleibt unverändert. Dieselbe Karte erscheint überall, wo Sie ein Zugangsdatum eintragen können. Bei einer erneuten Analyse desselben Dokuments bleibt Ihre Korrektur an dieser Frist erhalten.

Ältere Einträge ohne Datum stehen als „Datum offen“ in derselben Liste. Direkt nach einer Analyse nennt die Ergebnisliste dieselben Fälle („Die Frist beginnt mit dem Zugang — tragen Sie das Zugangsdatum ein.“ bzw. „Kein Datum im Dokument belegt — bitte selbst prüfen und eintragen.“). Erinnerungen gibt es nur für Fristen mit Datum – tragen Sie ein fehlendes Datum deshalb zügig nach.

Bezeichnung einer Frist: Auch in der Bezeichnung einer erkannten Frist steht nur ein Datum, das im Schreiben selbst vorkommt. Enthält die Bezeichnung ein vollständiges Datum (mit Jahr), das so nicht im Schreiben steht – etwa ein von der KI errechnetes –, entfernt die App es aus der Bezeichnung. Das Datum der Frist selbst sehen Sie in der Fristenzentrale, mit dem Hinweis, wie es zustande kam. Auch in den erläuternden Angaben zu einer Frist (Berechnungsweg, Unsicherheiten) entfernt die App ein solches errechnetes Datum.

Datum des Schreibens: Als Datum des Schreibens gilt nur eine Datumsangabe im Briefkopf (Datumszeile) oder eine Wendung wie „Datum:“, „Schreiben vom …“ oder „Bescheid vom …“ – ein loses anderes Datum im Text (etwa der Tag eines Vorfalls) gilt nicht. Fehlt eine solche Angabe, sehen Sie bei einer Frist, die ab dem Datum des Schreibens laufen soll, einen Hinweis statt eines Datums. Diese Erkennung ist derzeit auf deutschsprachige Schreiben ausgelegt.

So wird gerechnet

  • Nach deutschem Recht gelten §§ 187, 188, 193 BGB: Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Regionale Feiertage (z. B. Landesfeiertage) können die Frist zusätzlich verschieben.
  • Monatsfristen werden kalendergenau berechnet, nicht als 30 Tage: „ein Monat ab dem 31. Januar“ endet am 28. Februar, im Schaltjahr am 29. Februar.
  • Ablauf des Folgemonats: Manche Fristen enden nicht nach einer Zahl von Tagen, sondern mit dem Ablauf eines Kalendermonats – etwa bei der Ankündigung einer Modernisierung durch Ihren Vermieter die Frist für Härte-Einwände (bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt). Die App rechnet dann das Monatsende, nicht 30 Tage: Geht die Ankündigung am 15. März zu, endet die Frist am 30. April (fällt dieser Tag nach deutschem Recht auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag). Das setzt ein belegtes Zugangsdatum voraus; solange es fehlt, steht die Frist ohne Datum da („Zugangsdatum fehlt“). Erkennt die App die Frist eines Schreibens nicht sicher, sehen Sie einen Hinweis statt eines Datums.
  • Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung (Wohnungseigentum, z. B. bei der Jahresabrechnung): Diese Frist beginnt mit dem Beschluss, nicht mit dem Datum des Verwalterschreibens, das ihn mitteilt. Die App rechnet sie deshalb nur, wenn das Beschlussdatum im Schreiben steht; andernfalls sehen Sie statt eines Datums den Hinweis „Der Fristbeginn steht nicht im Dokument — bitte Datum selbst prüfen und eintragen.“
  • Gilt ein anderes als das deutsche Recht oder ist das Land unklar, verschiebt die App das Fristende nicht auf einen Werktag. Sie sehen dann das ohne Verschiebung berechnete Datum mit dem Hinweis „Berechnet ohne die deutsche §193-BGB-Werktagsverschiebung, da die Jurisdiktion nicht bekannt ist — bitte lokal prüfen, welches Recht gilt.“ (bzw. „… da diese Akte die Jurisdiktion … hat — bitte lokal prüfen.“). Prüfen Sie im Zweifel die Regeln des jeweiligen Landes.

Erinnerungen

Für jede Frist mit Datum in Ihrer Fristenzentrale können Sie E-Mail- und Push-Erinnerungen einzeln aktivieren (mit ausdrücklicher Einwilligung). Aktiviert, erinnern wir Sie eskalierend bis zu dreimal: 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf – nicht nur einmalig. Das gilt für jede Frist, egal ob sie aus einer Dokumentanalyse, dem Chat, einem per Sprache erstellten Schreiben oder manuell entstanden ist. Push-Benachrichtigungen richten Sie zusätzlich pro Gerät ein (Push-Benachrichtigungen einrichten); mehr zu den übrigen Benachrichtigungskanälen unter Mitteilungen & Benachrichtigungen.

Zweitprüfung einer Frist

Zur Absicherung können Sie eine erkannte Frist gegenprüfen lassen: Das Quelldokument wird neu eingelesen und die Frist unabhängig neu hergeleitet – mit Fristbeginn, Fristende, Jurisdiktion und nächstem Schritt. Eine Korrektur übernimmt die App nur, wenn das neue Datum im Dokument belegt ist oder mit dem Fristenrechner berechnet werden kann. Andernfalls sehen Sie „Zweitprüfung widerspricht — Datum nicht belegt, bitte prüfen“, und das bisherige Datum bleibt stehen, bis Sie selbst entscheiden. Auch die Zweitprüfung ist KI und kostet Credits (Preis steht vorab); sie ersetzt keine anwaltliche Fristenkontrolle.

Wichtig

  • Die Fristerkennung ist eine Hilfe, keine Garantie. Prüfen Sie kritische Fristen immer selbst am Originaldokument.
  • Im Zweifel und bei kurzen Fristen: früh eine Kanzlei einschalten (Anwältin oder Anwalt finden).

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