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§ 03 · Für Anwält:innen

Frist, Notfrist, Wiedervorlage, Gerichtstermin: das Fristenregister im eigenen Kalender

Das Fristenregister unterscheidet vier Arten von Einträgen und lässt sich in Outlook, Google oder Apple Kalender abonnieren, mit neutralen Titeln ohne Mandantennamen. Gelöschte Einträge erscheinen dort jetzt als abgesagt.

3 minFür Anwält:innen
Ein feines rotes Fadenkreuz teilt einen dunkelgrünen Grund in vier Felder, darunter konzentrische Ringe wie die Markierung eines Termins.

In einem Satz

Ihre Fristen und Termine erscheinen in Ihrem gewohnten Kalender, mit neutralen Titeln, und ein gefundener Fristhinweis wandert mit einem Klick ins Register, ohne KI-Lauf.

Vier Arten statt einer Liste

Jeder Eintrag im Fristenregister ist eine Frist, eine Notfrist, eine Wiedervorlage oder ein Gerichtstermin. Notfristen sind hervorgehoben. Gerichtstermine tragen Uhrzeit, Ort und Art des Termins und erscheinen so auch in Kalender-Exporten. Uhrzeit und Ort übernimmt das Portal nur, wenn sie wörtlich in einem Dokument stehen.

Vom Hinweis ins Register

Findet die Auswertung in einem Schreiben eine Frist, steht beim Hinweis „In Fristen eintragen“. Beispiel: Im Schreiben des Gerichts steht „Stellungnahme bis 30.10.2026“. Ein Klick, und die Frist steht im Register, ohne KI-Lauf und ohne Kontingent. Der Eintrag lässt sich sofort rückgängig machen, und liegt das Datum in der Vergangenheit, fragt das Portal nach. Fristart und Berechnung prüfen Sie selbst; das vermerkt auch der Eintrag.

Kalender abonnieren

In den Einstellungen erzeugen Sie unter „Kalender abonnieren“ eine persönliche Adresse und tragen sie einmal in Outlook, Google Kalender oder Apple Kalender ein. Der Titel jedes Eintrags nennt nur die Art und Ihr Aktenzeichen, nie Mandant, Gegner oder Gegenstand. Gerichtstermine erscheinen mit Uhrzeit, Fristen als ganztägige Einträge. Die Adresse wird nur einmal angezeigt und lässt sich widerrufen. Neu seit dem 15. Oktober: Löschen Sie eine Frist, erscheint sie im abonnierten Kalender 30 Tage lang als abgesagt, statt still stehen zu bleiben. Das Abonnement ist kostenlos und verbraucht kein Kontingent.

Was es nicht tut

  • Fristen werden nie geschätzt. Ins Register kommt ein Datum, das im Dokument steht oder aus einem belegten Zugang berechnet wurde.
  • Kalender-Apps holen Änderungen in eigenen Abständen, meist nach Minuten bis Stunden. Maßgeblich bleibt das Fristenregister.
  • Eine Notfrist wird hervorgehoben, aber nicht rechtlich eingeordnet.
  • Die Erinnerungen sieben, drei und einen Tag vorher bleiben wie gehabt, siehe Fristen-Erinnerung.

Mehr: Fristen und im Handbuch Fristenregister.

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