Schweiz · Privatpersonen & kleine Unternehmen
Betriebsübergang nach Art. 333 OR — Übergang und Ablehnungsrecht
Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen Dritten nach Art. 333 bis 333b OR: automatischer Übergang des Arbeitsverhältnisses, Ablehnungsrecht des Arbeitnehmers, Gesamtarbeitsvertrag während eines Jahres, …
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