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Verbraucher · Versicherung lehnt ab

Versicherung lehnt ab (Schweiz)

Seit der VVG-Revision 2022 gilt: 5 Jahre Verjährung, Kürzung nur verhältnismäßig — wir prüfen die Ablehnung und formulieren die Beanstandung.

Keine Kreditkarte · 10 Credits gratis · Jederzeit kündbar

Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Liegt der Schaden über 10.000 €?
Wurde Ihnen eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen?
Hat der Versicherer auch den Vertrag gekündigt?

Frist im Blick

5 Jahre

Art. 46 VVG (Verjährung)

Verjährung 5 Jahre ab dem leistungsbegründenden Ereignis (Verträge nach revVVG 2022; Altfälle: 2 Jahre prüfen). Verhandlungen hemmen die Verjährung nicht.

Es ist eine KI, kein Mensch: Niemand schaut sich Ihren Einzelfall an, und wir wissen nicht, wer sich aus welchem Anlass anmeldet. Deshalb geben wir Hinweise, aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vorgaben und Leitlinien in der Plattform sind nur Leitplanken: Die KI richtet sich nach den verfügbaren Quellen und Ihren Angaben. KI kann Fehler machen — prüfen Sie wichtige Ergebnisse, und fragen Sie bei Zweifeln eine Anwältin oder einen Anwalt.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Das revidierte Schweizer VVG (seit 1.1.2022) stärkt Versicherte: Forderungen verjähren erst nach 5 Jahren (Art. 46 VVG), bei grober Fahrlässigkeit ist nur eine verhältnismäßige Kürzung zulässig (Art. 14 VVG), und Kündigungen wegen Anzeigepflichtverletzung müssen binnen 4 Wochen erfolgen (Art. 6 VVG). Der Ombudsman der Privatversicherung prüft kostenlos.

Ablehnung + Vertrag hochladen – die KI-Werkzeuge prüfen Deckung, Ausschlüsse und schreiben den Widerspruch / die Beanstandung.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Unterlagen hochladen

Ablehnungsschreiben, Vertrag, ggf. Schadenanzeige.

2

Prüfung

Deckungsumfang, Ausschlüsse, Obliegenheitsverletzung, BGH-Rechtsprechung.

3

Widerspruch

Sachliches Schreiben mit konkretem Verweis auf Bedingungen.

Was Sie bekommen
  • Unterlagen hochladen – Ablehnungsschreiben, Vertrag, ggf. Schadenanzeige.
  • Prüfung – Deckungsumfang, Ausschlüsse, Obliegenheitsverletzung, BGH-Rechtsprechung.
  • Widerspruch – Sachliches Schreiben mit konkretem Verweis auf Bedingungen.
Was es nicht ist
  • Keine gerichtliche Vertretung gegen den Versicherer.
  • Keine Tarifverhandlung oder Vertragsänderung.
  • Keine Bewertung medizinischer Gutachten.

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

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