Für Kanzleien · Mandantenportal
Mandantenportal: Sie bestimmen, was Ihre Mandanten sehen
Gezielt freigeben, jeden Abruf nachvollziehen
Länge: 1:06
Worum es in diesem Video geht
So kommt das Mandantenportal in Ihre Kanzlei: Sie schalten es erst frei, wenn Sie Auftragsverarbeitungsvertrag, Unterauftragnehmerliste, technische Schutzmaßnahmen und KI-Transparenz bestätigt haben. Danach sehen Mandantinnen und Mandanten nur, was Sie ausdrücklich freigeben, etwa Akten, Dokumente, Fristen und Entwürfe. Unterlagen fordern Sie als Checkliste an, und jeder Dokument-Abruf wird protokolliert.
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.
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