In einem Satz
Die Poststelle nimmt alles auf, was in die Kanzlei kommt – nicht nur E-Mails –, hält Zusammengehöriges als Sendung zusammen, und beim Senden bestimmen Sie die Fassung.
Eingang: eine Sendung statt vieler Einzeldateien
Ein beA-Export, ein Akteneinsichts-Paket, ein ZIP, ein Scan-Stapel oder eine E-Mail mit Anhängen bleibt als Sendung zusammen. Sie sehen sie gemeinsam, legen sie ganz oder nur teilweise in eine Akte und löschen sie als Ganzes. beA erscheint nur, wenn als Rechtsordnung Deutschland eingestellt ist; wir holen nichts automatisch ab – Sie laden Exporte hoch oder leiten E-Mails weiter.
Für jede Datei bestimmen Sie die KI-Stufe
„Automatisch“, „Nur auf Anfrage“ oder „Nie für KI“. Neue Dateien beginnen auf „Nur auf Anfrage“; Aufnehmen und Ablegen kosten kein Kontingent. Vor dem Verschieben sehen Sie die Folgen, und ein Hin-und-her-Schieben, das doppelte Kosten verursachen könnte, wird angezeigt.
Ausgang: die richtige Fassung
Beim Anhängen eines Dokuments wählen Sie die Fassung – zum Beispiel Fassung 3 der Klage, obwohl die KI inzwischen Fassung 4 erzeugt hat. Der Dialog sagt, wenn eine Fassung schon einmal hinausging. Aus „Schriftsatz ausfertigen“ senden Sie den Schriftsatz samt Anlagen in der Fassung des Paketstands per E-Mail, sofern das Paket in die Größe einer E-Mail passt.
In der Akte: wer hat wann welche Fassung bekommen
Unter Dokumente → Versand steht je Dokument und je Schriftsatz-Paket, welche Fassung wann an wen ging – und eine Markierung „Seit dem Versand geändert“, wenn es inzwischen eine neuere gibt. Es erscheinen nur Ihre eigenen Sendungen; die Plattform-Administration sieht keine Inhalte Ihres Postausgangs.
Mehr: Die Poststelle und im Handbuch Poststelle und Sendungen sowie Postausgang.






