Deutschland · Privatpersonen & kleine Unternehmen
Entziehung der Fahrerlaubnis
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 3 StVG, § 46 FeV, Punktesystem § 4 StVG) oder durch das Strafgericht (§§ 69, 69a StGB, vorläufig § 111a StPO) samt Rechtsbehelfen und Neuerteilung.
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