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Selbstbehalt

Der Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person von ihrem Einkommen mindestens bleiben muss.

Die Düsseldorfer Tabelle nennt die Selbstbehalte. Ihre Höhe hängt davon ab, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird — etwa minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern oder dem Ehegatten — und ob die unterhaltspflichtige Person erwerbstätig ist. Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Ansprüche, liegt ein Mangelfall vor; dann werden die Unterhaltsbeträge gekürzt (§ 1603 BGB).

¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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