Ist das Rechtsberatung? Der rechtliche Rahmen
Warum der Prozessbegleiter Selbsthilfe ist und keine Rechtsberatung – und was das für Sie bedeutet.
Kurz gesagt: Nein. Der Prozessbegleiter ist ein Selbsthilfe-Werkzeug, keine Rechtsberatung und keine Vertretung durch uns. Diese Unterscheidung ist wichtig – für Sie und rechtlich.
Sie führen Ihr Verfahren selbst
Vor dem Amtsgericht dürfen Sie sich in Zivilsachen selbst vertreten – es besteht kein Anwaltszwang. Genau dort setzt der Prozessbegleiter an: Sie sind und bleiben die Partei, die handelt. Wir stellen Ihnen Werkzeuge, Vorlagen und verständliche Erklärungen bereit – mehr nicht.
Was wir tun – und was nicht
- Wir tun: Strukturvorlagen, Entwürfe, Erklärungen von Gerichtspost, Fristberechnung, Kostenschätzung.
- Wir tun nicht: Sie vor Gericht vertreten, in Ihrem Namen einreichen oder Sie individuell rechtlich beraten.
Sie prüfen jeden Entwurf, unterschreiben selbst und reichen selbst ein. Deshalb bestätigen Sie zu Beginn ausdrücklich, dass Sie sich selbst vertreten – das halten wir nachvollziehbar fest.
Wenn ein Anwalt nötig ist
Wo ein Anwalt vorgeschrieben ist (z. B. am Landgericht) oder die Sache zu komplex wird, sperrt das System die Selbst-Erstellung und führt Sie zur Anwalts-Vermittlung – siehe Wann lieber ein Anwalt statt KI?. Das ist kein Rückschritt, sondern Teil eines verantwortungsvollen Ablaufs.
Und die KI?
Die KI ist ein Hilfsmittel und kann irren – lesen Sie dazu Grenzen der KI & keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für Inhalt, Fristen und Einreichung liegt bei Ihnen.
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