Was kostet ein Prozess? Das Kostenrisiko verstehen
Gerichtskosten, Vorschuss und das Risiko, bei Verlust die Kosten der Gegenseite zu tragen – plus Prozesskostenhilfe.
Ein Gerichtsverfahren ist mit Kosten und einem Risiko verbunden. Das sollten Sie vor der Klage kennen.
Drei getrennte Geldflüsse
- Unsere Gebühr für die KI-Unterstützung (in Credits) – den Preis sehen Sie immer vorab, siehe Wo sehe ich, was etwas kostet, bevor ich starte?.
- Gerichtskosten – die zahlen Sie an das Gericht, nicht an uns. Bei einer Klage wird meist zuerst ein Gerichtskostenvorschuss angefordert; die Klage wird erst nach Zahlung zugestellt.
- Etwaige Kosten der Gegenseite (z. B. deren Anwalt).
Das Kostenrisiko
Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Kosten – auch die der Gegenseite (Grundsatz des § 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten geteilt. Rechnen Sie dieses Risiko ein, bevor Sie klagen.
Ausnahme Arbeitsgericht: In Arbeitssachen trägt in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt, bekommt sie nicht erstattet (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Einen Gerichtskostenvorschuss verlangt das Arbeitsgericht nicht (§ 11 GKG). Der Kostenrechner zeigt für Arbeitssachen deshalb keine Zivilprozess-Beträge.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können, gibt es staatliche Prozesskostenhilfe – mehr dazu unter Prozesskostenhilfe: Hilfe, wenn das Geld fehlt.
Kosten vorab schätzen
Im Cockpit schätzt ein Kostenrechner die Gerichts- und Anwaltskosten aus dem Streitwert (nach den gesetzlichen Tabellen GKG/RVG) und nennt Ihr Kostenrisiko bei Verlust. Konkrete Beträge hängen vom Streitwert und vom Gericht ab und ändern sich; maßgeblich ist immer die Kostenrechnung des Gerichts.
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