Akte & Fakten · Akten finden & anlegen
Neue Akte anlegen: nur die Bezeichnung ist Pflicht
Bild vergrößernDer Dialog „Neue Akte anlegen“ verlangt nur eine Bezeichnung; Mandant, Gegenpartei und Aktenzeichen sind als optional gekennzeichnet und lassen sich später ergänzen. Den Mandanten wählen Sie über die Suche oder legen ihn direkt als neuen Mandanten an. Unter „Weitere Angaben“ stehen Rechtsgebiet, Rechtsordnung, KI-Sprache und Vorgangsart, im Bild etwa mit Deutschland und KI-Sprache Deutsch vorbelegt. Optional starten Sie nach dem Anlegen gleich die Aufnahme eines Erstgesprächs. So ist eine Akte mit wenigen Eingaben angelegt, die Dokumente laden Sie im nächsten Schritt hoch.
Zur Funktion: Die Akte, die mitdenkt →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


