Fristen
Notfrist eintragen: hervorgehoben und mit früher Erinnerung
Bild vergrößernIm Reiter „Notfrist“ tragen Sie eine Rechtsbehelfs- oder Notfrist ein, etwa Berufung, Einspruch oder Beschwerde. Sie wird im Register hervorgehoben und hartnäckiger erinnert, mit früher Erinnerung 14, 7, 3 und 1 Tag vor dem Fristende. Mit „Datum eintragen“ geben Sie das Fristende selbst ein, mit „Frist berechnen“ lassen Sie es vom Fristenrechner aus dem Zugang ermitteln. So steht eine Notfrist nicht als gewöhnlicher Eintrag zwischen anderen Terminen.
Zur Funktion: Fristen & Gerichtsvorbereitung →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


