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Verfahren verstehen · Entscheidungshilfen im Verfahren

Selbst einreichen: Post, Rechtsantragsstelle oder Justizpostfach

Die Verfahrensakte erklärt die Wege, als Privatperson beim Gericht einzureichen, und liefert eine Checkliste zum Abhaken. Eingereicht wird nie durch uns, sondern durch Sie selbst.Bild vergrößern

Wer sich selbst vertritt, reicht den Schriftsatz auch selbst beim Gericht ein, die Plattform reicht nichts für Sie ein. Die Verfahrensakte erklärt die Wege für Privatpersonen: per Post oder persönlich, zu Protokoll bei der Rechtsantragsstelle oder freiwillig elektronisch über das Justizpostfach. Darunter steht eine Checkliste zum Abhaken, zum Beispiel zuständiges Gericht, Rubrum, Anlagen und Abschriften. So lässt sich vor dem Einreichen in Ruhe prüfen, ob nichts fehlt.

Zur Funktion: Begleiter Lexi & Lex →Video dazu ansehen →

Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.

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