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Fristen

Fristen und Termine der Akte auf einen Blick: Fristenregister, Fristenrechner mit belegtem Zugang und Hinweise, die Sie selbst übernehmen. Nichts wird ohne Ihre Bestätigung eingetragen.

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  • Frist, Notfrist, Wiedervorlage oder Gerichtstermin in der Akte eintragen

    Rechts im Cockpit bündelt das Fristenpanel die Fristen und Termine der Akte. Über „Frist oder Termin hinzufügen“ öffnet sich das Formular mit den vier Arten Frist, Notfrist, Wiedervorlage und Gerichtstermin; Sie geben Bezeichnung und Datum ein oder lassen die Frist über „Frist berechnen“ aus einem Ereignisdatum ermitteln. Daneben gibt es Drucken und den Kalenderexport aller offenen Fristen als .ics-Datei. Eine von der Software erkannte Frist wartet mit „Prüfen“ auf Ihre Übernahme und wird erst danach überwacht. Der Hinweis zum Export erinnert daran, zu prüfen, ob Ihr Kalenderdienst für Mandatsdaten freigegeben ist.

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  • Fristenrechner in der Akte: Fristende aus Ereignisdatum und gesetzlicher Frist

    Im Fristenpanel der Akte öffnet „Frist berechnen“ den Fristenrechner. Er ermittelt das Fristende deterministisch aus einem Ereignisdatum und einer gesetzlichen Frist, also ohne Modell-Raten. Sie wählen Rechtsordnung, eine Vorlage wie die Berufung nach den §§ 517 und 520 ZPO, Ereignisdatum, Menge, Einheit und optional das Bundesland des Gerichtsorts für die Feiertage. Die Hinweise im Formular nennen die Rechtsgrundlagen der Berechnung. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe, die Sie prüfen und als Frist in die Akte übernehmen.

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  • Fristenrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz

    Der Fristenrechner im Bereich „Rechner & Werkzeuge“ ist ein Formular mit vier Pflichtangaben: Rechtsordnung (Deutschland, Österreich oder Schweiz), Ereignisdatum wie die Zustellung, Menge und Einheit der Frist. Zusätzlich wählen Sie das Bundesland des Gerichtsorts, damit dessen Feiertage berücksichtigt werden; ohne Angabe gelten nur bundesweite Feiertage. Die Seite weist darauf hin, dass ohne KI und ohne Kontingentverbrauch gerechnet wird und nichts geschätzt wird. Der Rechenhilfe-Hinweis nennt für Deutschland als Grundlage § 222 ZPO in Verbindung mit den §§ 187 bis 193 BGB und betont, dass Ihre eigene Fristenkontrolle maßgeblich bleibt.

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  • Rechner & Werkzeuge: Fristen, Kündigung, Kosten und Gebühren

    Die Seite „Rechner & Werkzeuge“ bündelt Rechner und Nachschlagewerke für die tägliche Arbeit als Karten: oben der Fristenrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz, darunter unter „Arbeit & Kündigung“ der Abfindungs-Rechner, der Kündigungsfristen-Rechner und der Arbeitszeugnis-Noten-Code, weiter unten Kosten und Gebühren. Jede Karte nennt Rechtsgebiet und Kurzbeschreibung und führt mit „Öffnen“ zum jeweiligen Werkzeug. Laut Einleitung wird direkt im Browser gerechnet, der Rechtsstand ist Deutschland, und die Ergebnisse sind Orientierungswerte, die keine Prüfung des Einzelfalls ersetzen. So erledigen Sie typische Rechenaufgaben der Kanzlei an einer Stelle.

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  • Mobil: Fristen und Termine der Akte auf dem Smartphone

    Das Fristenpanel der Akte steht auf dem Smartphone in einer Spalte: oben „Frist oder Termin hinzufügen“, Drucken und der Kalenderexport aller offenen Fristen als .ics-Datei. Darunter meldet ein Hinweis, dass eine erkannte Frist auf Ihre Prüfung wartet und erst nach Ihrer Übernahme überwacht wird, mit dem Knopf „Prüfen“. Die Karten darunter zeigen Wiedervorlagen und Fristen mit Restzeit wie „in 7 Tagen“, Bezeichnung, Datum, Herkunft und Erinnerung; Symbole am Kartenrand dienen dem Erledigen oder Löschen eines Eintrags. So behalten Sie Termine auch unterwegs im Blick.

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  • Fristenrechner auf dem Smartphone: Deutschland, Österreich, Schweiz

    Der Fristenrechner auf dem Smartphone zeigt das Formular untereinander: Rechtsordnung (Deutschland, Österreich, Schweiz), Ereignisdatum, Menge, Einheit und Bundesland des Gerichtsorts für die Feiertage. Alle vier Angaben sind Pflicht, wie die Einleitung festhält; berechnet wird ohne KI und ohne Kontingentverbrauch, und nichts wird geschätzt. Mit „Berechnen“ erhalten Sie das Fristende. Ein Hinweis unter dem Formular nennt die Berechnung eine Rechenhilfe, maßgeblich bleibt Ihre eigene Fristenkontrolle. So rechnen Sie eine Frist auch zwischen zwei Terminen nach.

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  • Fristenregister der Akte: Art, Datum, Erinnerung und Quelle jeder Frist

    Das Fristenregister der Akte steht im Cockpit rechts: Jede Frist trägt ihre Art, etwa Wiedervorlage, richterliche Frist oder Gerichtstermin, das Datum, die Erinnerung und die Angabe, in wie vielen Tagen sie ansteht. Stammt eine Frist aus einem Dokument, steht eine Quelle dabei, der Gerichtstermin trägt zusätzlich den Hinweis „steht im Dokument“ sowie Uhrzeit, Gericht und Saal. Am Eintrag erledigen, verschieben oder löschen Sie. Eine erkannte Frist wartet in einem eigenen Kasten auf Ihre Prüfung und wird erst nach Ihrer Übernahme überwacht.

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  • Berufungsfristen berechnet: Berufung und Begründung aus einem Zustelldatum

    Im Fristenrechner wählen Sie die Rechtsordnung und die Vorlage „Berufung“ und tragen das Zustelldatum des vollständigen Urteils ein. Ein Klick auf „Berechnen“ liefert die Berufungsfrist nach § 517 ZPO und die Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO; fällt ein Fristende auf ein Wochenende, wird es auf den nächsten Werktag verschoben und so ausgewiesen. Mit „Beide Fristen eintragen“ übernehmen Sie beide ins Register. Der Rechner arbeitet ohne KI nur aus dem eingetragenen Zugang, die Ergebnisse sind eine Orientierung, und Ihre Fristenkontrolle bleibt maßgeblich.

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Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung. Die Screenshots zeigen die deutsche Oberfläche. Smart Legal Pro selbst ist vollständig auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Polnisch nutzbar.

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