Fristen
Berufungsfristen berechnet: Berufung und Begründung aus einem Zustelldatum
Bild vergrößernIm Fristenrechner wählen Sie die Rechtsordnung und die Vorlage „Berufung“ und tragen das Zustelldatum des vollständigen Urteils ein. Ein Klick auf „Berechnen“ liefert die Berufungsfrist nach § 517 ZPO und die Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO; fällt ein Fristende auf ein Wochenende, wird es auf den nächsten Werktag verschoben und so ausgewiesen. Mit „Beide Fristen eintragen“ übernehmen Sie beide ins Register. Der Rechner arbeitet ohne KI nur aus dem eingetragenen Zugang, die Ergebnisse sind eine Orientierung, und Ihre Fristenkontrolle bleibt maßgeblich.
Zur Funktion: Fristen & Gerichtsvorbereitung →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


