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Verbraucher · Arbeitsvertrag prüfen

Arbeitsvertrag prüfen — Probezeit, Befristung, Überstunden, Wettbewerbsverbot

Neue Stelle in Aussicht? Prüfen Sie, was im Arbeitsvertrag steht, bevor Sie unterschreiben.

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Frist im Blick

Vor Unterschrift

§ 622 Abs. 3 BGB

Vor der Unterschrift lässt sich noch verhandeln. Wer erst im Streitfall prüft, muss Fristen wie Kündigungsfristen und Ausschlussfristen aus dem Vertrag beachten.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Probezeit und Kündigungsfrist: In einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist, längstens für sechs Monate.

  • Befristung ohne Sachgrund oder ohne Schriftform (TzBfG).

  • Überstunden pauschal "mit dem Gehalt abgegolten" — ohne klare Stundenangabe häufig unwirksam.

  • Ausschlussfristen (Verfallsfristen), die Ansprüche nach kurzer Zeit verfallen lassen.

  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung von mindestens 50 % der bisherigen Bezüge (§ 74 HGB).

  • Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten ohne gestaffelte Bindungsdauer.

  • Versetzungsklausel, die jeden Einsatzort und jede Tätigkeit erlaubt.

  • Nebentätigkeitsverbot ohne sachlichen Grund oder Vertragsstrafe in unangemessener Höhe.

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Arbeitsverträge sind meist vorformuliert und unterliegen der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Trotzdem stehen in vielen Verträgen Klauseln, die Sie benachteiligen können: pauschale Überstundenabgeltung, kurze Ausschlussfristen, ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung oder Rückzahlungspflichten für Fortbildungen. Wir zeigen Ihnen, welche Klauseln auffallen und was Sie nachverhandeln können.

Arbeitsvertrag hochladen — wir prüfen Probezeit und Kündigungsfristen, Befristung, Vergütung und Überstunden, Ausschlussfristen, Versetzung, Nebentätigkeit, Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafen und Rückzahlungsklauseln.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Vertrag hochladen

Auch Anlagen wie Vergütungsvereinbarung, Bonusregelung oder Dienstwagenüberlassung.

2

Klauseln mit Ampel

Jede auffällige Klausel mit Risikostufe, Erklärung und Norm.

3

Nachverhandlungs-Tipps

Welche Punkte Sie ansprechen können und wie Sie es formulieren.

Was Sie bekommen
  • Vertrag hochladen – Auch Anlagen wie Vergütungsvereinbarung, Bonusregelung oder Dienstwagenüberlassung.
  • Klauseln mit Ampel – Jede auffällige Klausel mit Risikostufe, Erklärung und Norm.
  • Nachverhandlungs-Tipps – Welche Punkte Sie ansprechen können und wie Sie es formulieren.
Was es nicht ist
  • Keine Gehaltsverhandlung und kein Gehaltsbenchmark.
  • Keine Prüfung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die nicht vorliegen.
  • Keine Steuer- und Sozialversicherungsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Führungspositionen, Geschäftsführer-Verträgen, Aktien- oder Bonusmodellen, Auslandsbezug oder hohem Vergütungsvolumen sollten Sie eine:n Fachanwält:in für Arbeitsrecht einbinden.

Lex & Lexi

Sie fragen. Lex oder Lexi zeigt, was Smart Legal Pro kann.

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