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Anwalt & Übergabe

Entwurf Ihrer Kanzlei kommentieren: Schritt für Schritt

Wie Sie einen freigegebenen Entwurf lesen, kommentieren, Fassungen vergleichen und an Ihre Kanzlei übermitteln — und was „Runde“ und „übermittelt“ bedeuten.

Aktualisiert am 10. Oktober 2026
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Ihre Kanzlei kann Ihnen einen Entwurf — etwa einen Vertrag oder ein Schreiben — zur Durchsicht freigeben (Mandantenportal: Ihr Zugang zu Ihrer Kanzlei). Hier steht, wie das Schritt für Schritt abläuft.

1. Entwurf öffnen

Sie finden den Entwurf im Reiter „Dokumente“ Ihrer Akte unter „Von Ihrer Kanzlei zur Bearbeitung freigegeben“ und erhalten zusätzlich eine Benachrichtigung. Beim ersten Öffnen erklärt ein kurzer Hinweis, wie es weitergeht; Sie schließen ihn mit einem Klick.

Sie arbeiten immer auf einer Kopie. Das Original Ihrer Kanzlei ändert sich nicht, bis die Kanzlei Ihre Anmerkungen geprüft und übernommen hat. Ihre Arbeit wird automatisch gespeichert.

2. Kommentieren

Was Sie tun dürfen, hat Ihre Kanzlei eingestellt. Die Leiste über dem Entwurf nennt es:

  • Nur ansehen: Sie lesen den Entwurf und können Fassungen vergleichen. Kommentare und Änderungen sind bei dieser Freigabe nicht vorgesehen; es gibt auch nichts zu übermitteln.
  • Nur kommentieren: Markieren Sie eine Textstelle und wählen Sie „Kommentar hinzufügen“. Den Text selbst können Sie nicht ändern.
  • Änderungen vorschlagen: Ihre Eingaben erscheinen als farbige Vorschläge, die die Kanzlei einzeln annimmt oder ablehnt.
  • Frei bearbeiten: Sie ändern den Text direkt.

Zu jedem Kommentar können Sie antworten. Eigene Kommentare können Sie wieder löschen. Ob ein Kommentar erledigt ist, entscheidet die Kanzlei; Sie sehen den Hinweis „Erledigt“. Ein Rechtsklick auf markierten Text bietet Kommentar hinzufügen und Kopieren. Auf dem Smartphone öffnen Sie die Kommentare über „Kommentare (n)“.

3. Fassungen vergleichen

Sie sehen immer die aktuelle Fassung der laufenden Runde. Ist eine Freigabe nicht (mehr) an Sie gerichtet, meldet die Seite, dass sie nicht mehr verfügbar ist — wenden Sie sich dann an Ihre Kanzlei. Über „Fassungen“ sehen Sie frühere Fassungen — eine je Runde — sowie den Stand beim Öffnen und Ihren jetzigen Stand. Zwei davon können Sie nebeneinanderstellen: Hinzugefügtes ist grün unterstrichen, Gelöschtes rot durchgestrichen. Das ist nur eine Ansicht; kommentiert wird weiter im Entwurf.

4. An die Kanzlei übermitteln

Sind Sie fertig, wählen Sie „An Kanzlei übermitteln“ (optional mit einer Nachricht). Der Knopf wird frei, sobald Sie den Entwurf bis zum Ende angesehen haben. Danach ist der Entwurf für Sie schreibgeschützt, bis die Kanzlei ihn zurückgibt oder abschließt.

Was „Runde“ und „übermittelt“ bedeuten

  • Eine Runde ist ein Durchgang: Ihre Kanzlei gibt frei, Sie kommentieren, die Kanzlei prüft. Gibt sie eine überarbeitete Fassung zurück, beginnt die nächste Runde.
  • Übermittelt heißt: Ihr Stand ist bei der Kanzlei. Bis zur Rückgabe sehen Sie ihn nur lesend.

Die Leiste unter der Kopfzeile zeigt, wo Sie stehen — zum Beispiel „Ihre Anmerkungen sind noch nicht übermittelt“, „Übermittelt – Ihre Kanzlei prüft“, „Neue Fassung Ihrer Kanzlei – bitte prüfen“ oder „Abgeschlossen“ — und die Zahl offener und erledigter Kommentare. Sie aktualisiert sich selbst. Gibt die Kanzlei eine neue Fassung zurück, tauscht der Entwurf sich nicht unter Ihren Händen aus: Sie laden sie mit „Neue Fassung laden“, wenn Sie bereit sind.

Wenn etwas nicht klappt

Lädt der Entwurf nicht, hilft „Erneut versuchen“. Schließt die Kanzlei die Freigabe, wird die Seite zur reinen Leseansicht. Fragen zum Inhalt klären Sie am besten direkt mit Ihrer Kanzlei, zum Beispiel über die Nachrichten im Portal.

Verwandte Themen: Mandantenportal: Ihr Zugang zu Ihrer Kanzlei · Meine Dokumente: sicher aufbewahrt

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