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§ 19 · Dokumente & Anliegen

K 17, dann K 18: Anlagen zählen fortlaufend über alle Schriftsätze

Die Anlagen einer Partei werden jetzt über alle Schriftsätze einer Instanz durchgezählt, und das Portal zeigt vorher die nächste Nummer. Die Zählweise lässt sich je Akte umstellen; vorhandene Nummern bleiben, wie sie sind.

3 minDokumente & Anliegen
Drei gebogene Karten in aufsteigender Größe auf dunkelgrünem Grund, die letzte mit leuchtend roter Kante, davor ein flacher dunkler Block.

In einem Satz

Die Anlagen einer Partei zählen über alle Schriftsätze einer Instanz fortlaufend: Hat die Klage K 1 bis K 17, beginnt die Replik bei K 18, und das Portal sagt Ihnen vorher, welche Nummer als Nächstes kommt.

Was sich ändert

Bisher begann die Zählung in jedem Schriftsatz bei 1, und die Fortsetzung mussten Sie selbst im Blick behalten. Jetzt kennt die Akte die Reihe. Beim Zuordnen einer Anlage steht unter dem Formular zum Beispiel „Nächste Nummer: K18 · zuletzt K17 (Klage)“. Gezählt wird je Instanz und je Seite: Die Anlagen der Gegenseite haben ihre eigene Reihe, und eine neue Instanz beginnt ihre eigene Zählung.

Umstellen, wenn es anders verlangt ist

Für Akten nach deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht ist die fortlaufende Zählung die Vorgabe; in anderen Rechtsordnungen beginnt jeder Schriftsatz bei 1. Unter „Zählweise“ wählen Sie je Akte „Fortlaufend über alle Schriftsätze“ oder „Je Schriftsatz neu“. Vorhandene Nummern bleiben dabei unverändert. Die Umstellung gilt für neue Zuordnungen und steht im Aktenverlauf.

Zusammenspiel mit Text und Dateien

Der Assistent gleicht die Verweise im Schriftsatz mit dem Anlagenverzeichnis ab, ohne Modellaufruf: Steht im Text „Anlage K 19“, im Verzeichnis aber nur K 18, fällt das auf. Im Editor prüft der Abgleich-Dialog, ob die Anlagenverweise im Text noch zur Liste passen, und schlägt auf Wunsch vor, die Dateien nach dem Muster „K3 – Titel“ umzubenennen. Umbenannt wird nur, was Sie anhaken, und eine Umbenennung löst keine neue Analyse aus.

Was es nicht tut

  • Vorhandene Anlagen werden nie still umnummeriert.
  • Die Zählweise ist eine Vorgabe, keine Prüfung der Praxis Ihres Gerichts; maßgeblich bleibt, was dort verlangt wird.
  • Nummerieren, Zählweise und Abgleich kosten nichts und nutzen keine KI.

Mehr: Gerichtsverfahren und Anlagen und im Handbuch Anlagen zuordnen. Hintergrund: Anlagen als Rolle eines Dokuments.

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