In einem Satz
Eine E-Rechnung ist eine Datei voller Regeln; unsere Prüfung wertet die veröffentlichten Regelwerke direkt aus und zeigt jeden Verstoß mit Regelnummer, Stelle und Klartext, ganz ohne KI.
Warum das jetzt zählt
In Deutschland müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen folgt in Stufen. Mandanten fragen deshalb, ob eine eingegangene Rechnung in Ordnung ist, und auch die eigenen Eingangsrechnungen einer Kanzlei gehören dazu.
So funktioniert es
Im Anwaltsportal wählen Sie an einer PDF- oder XML-Datei im DMS „E-Rechnung prüfen“. Erkannt werden XRechnung 3 (CII und UBL), ZUGFeRD/Factur-X und Peppol BIS 3. Das Ergebnis nennt je Befund die Regel, die Stelle in der Datei und eine verständliche Erklärung. Ein Beispiel: Fehlt in einer XRechnung an eine Behörde die Leitweg-ID, erscheint der Fehler mit seiner Regelnummer. Mit „Schreiben an Rechnungssteller erstellen“ entsteht daraus ein Entwurf im Editor, den Sie prüfen und anpassen. In der Übersicht „E-Rechnungen“ behalten Sie alle Prüfungen im Blick, mit CSV-Export, und Rechnungsdaten übernehmen Sie auf Klick in die Aktenfakten.
Kosten
Im Anwaltsportal ist die Prüfung im Abo enthalten und verbraucht kein Kontingent. Erst wenn Sie danach KI-Funktionen nutzen, zählt das wie gewohnt. Für alle anderen gibt es die öffentliche Seite E-Rechnung prüfen: kostenlos und ohne Konto, mit Ampel, Kennzahlen und bis zu drei beanstandeten Regeln. Den vollständigen Bericht sehen Sie nach einer kostenlosen Registrierung. Die öffentliche Prüfung speichert Ihre Datei nicht.
Was es nicht tut
- Unsere Prüfung ist nicht der amtliche Prüfer. Sie wertet die veröffentlichten Regelwerke selbst aus und wurde gegen Referenzprüfer getestet; eine Bescheinigung ist das Ergebnis nicht.
- Ein PDF wird nie als „in Ordnung“ gemeldet, nur weil es wie eine Rechnung aussieht.
- Rechnungen nach italienischem oder polnischem Format werden noch nicht unterstützt.
- Die Prüfung ist keine Steuerberatung.
Mehr im Handbuch: E-Rechnung prüfen; für Unternehmen: E-Rechnung prüfen, Schritt für Schritt.






