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Mandantenportal · Portal einrichten

Mandantenportal freischalten: einmalige Bestätigung des Datenschutzpakets

Vor dem ersten Einsatz bestätigt die Kanzlei einmalig AVV, Unterauftragnehmerliste, technische Maßnahmen und KI-Transparenz zum Mandantenportal.Bild vergrößern

In den Einstellungen unter „Mandantenportal“ stehen vier verlinkte Unterlagen: der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Unterauftragnehmerliste, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die KI-Transparenz. Sie lesen die Dokumente, setzen den Haken und bestätigen das Paket; erst danach nutzt Ihre Kanzlei das Mandantenportal. So ist festgehalten, dass die Kanzlei die Unterlagen zu Verschwiegenheit und Auftragsverarbeitung zur Kenntnis genommen hat, ein Aktivitäts- und Zugriffsprotokoll erreichen Sie von dort aus. Der Hinweis im Bild betont, dass diese Bestätigung keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall ersetzt und die Kanzlei als Berufsgeheimnisträger eigenverantwortlich bleibt.

Zur Funktion: Mandantenportal →Video dazu ansehen →

Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.

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