Rechner · Kündigung erhalten
Klagefrist nach Kündigung: drei Wochen ab Zugang, § 4 KSchG, Fristende sofort
Bild vergrößernGewählt ist das Anliegen „Arbeitskündigung erhalten“, als Zugang ist der 15. Oktober 2026 eingetragen. Darunter erscheinen das Fristende, die verbleibenden Tage und die Rechtsgrundlage § 4 KSchG mit der Fristlänge von drei Wochen ab Zugang. Der Katalog nennt nur Fristen, die belegt sind, und weist darauf hin, dass maßgeblich das Datum im eigenen Dokument ist; bei unklarem Zugang sollte die Frist anwaltlich geprüft werden. Das Werkzeug ist kostenlos und braucht kein Konto.
Zur Funktion: Kündigungsfristen-Rechner →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


