Rechtswissen
Norm im Wortlaut: § 622 BGB mit Zitat, Verweisen und Rechtsprechung
Bild vergrößernDie Einzelseite zu § 622 BGB zeigt in der Mitte den Gesetzestext mit Absätzen und Nummern. Rechts finden Sie ein Zitat und einen Permalink zum Kopieren, die Stellung im Gesetz mit Verweisen auf die Vorschrift davor und danach, verwandte Rechtsbegriffe und eine Liste der Entscheidungen, die die Norm zitieren. So gelangen Sie vom Gesetz zur Rechtsprechung, die es anwendet, und können Zitate sauber in ein Schreiben übernehmen. Passend dazu berechnet der Kündigungsfristen-Rechner die Frist aus dieser Vorschrift.
Zur Funktion: Kündigungsfristen-Rechner →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


