Die „Beleg geprüft“-Marke
Wie das Portal automatisch prüft, ob eine zitierte Quelle eine Aussage wirklich stützt.
Neben der optionalen Quellensuche prüft das Portal jede Quelle, die es selbst zu einer Aussage anführt, automatisch nach – und zeigt das Ergebnis als kleine Marke direkt an der Quelle.
Was geprüft wird
Zu jeder angeführten Quelle (z. B. bei Rechtsfragen) prüft das Portal:
- Ist die Zielseite erreichbar?
- Kommt das behauptete Zitat oder Aktenzeichen auf dieser Seite wortgleich vor? Das wird auch bei PDF-Dokumenten (etwa Urteilen als PDF) geprüft; nur gescannte PDFs ohne Textebene oder sehr umfangreiche PDFs lassen sich nicht automatisch prüfen und bleiben dann „ungeprüft“.
Die zwei Marken
- „Beleg geprüft“ (grün): Das Zitat wurde wortgleich auf der Zielseite gefunden – der Beleg ist tragfähig.
- „Beleg ungeprüft“ (gelb): Ein Zitat wurde behauptet, konnte auf der Seite aber nicht bestätigt werden. Das heißt nicht zwingend, dass es falsch ist – nur, dass es (noch) nicht automatisch bestätigt werden konnte. Prüfen Sie diese Stelle vor Verwendung selbst.
Halten Sie den Mauszeiger über die Marke, um den geprüften Ausschnitt der Zielseite zu sehen.
Wo Sie die Marke sehen
Bei Rechtsfragen mit Quellenangaben und beim optionalen Quellen ergänzen. Der Standard-Chat ohne Live-Websuche führt keine externen Quellen an und trägt daher keine Marke – siehe Wie verlässlich ist die KI? für den generellen Umgang mit KI-Aussagen.
Grenzen
Die Prüfung bestätigt den Wortlaut, nicht die inhaltliche Richtigkeit oder ob die Quelle noch aktuell ist. Eine „Beleg geprüft“-Marke ersetzt keine eigene rechtliche Einschätzung (Grenzen der KI & keine Rechtsberatung).
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