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Selbst vor Gericht

Beweise sammeln und richtig anbieten

Welche Beweismittel es gibt, wie Urkunden zu Anlagen (K1/B1) werden und warum jede strittige Behauptung einen Beweis braucht.

Aktualisiert am 4. Oktober 2026
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Vor Gericht gilt: Wer etwas behauptet, muss es im Streitfall beweisen. Was die Gegenseite nicht bestreitet, müssen Sie nicht beweisen – was bestritten ist, fällt ohne Beweis (man spricht von Beweisfälligkeit). Im Beweis-Manager des Cockpits ordnen Sie jeder wichtigen Behauptung ein Beweismittel zu.

Die fünf Beweismittel (Deutschland)

Das Gesetz kennt einen festen Katalog (Strengbeweis, §§ 355 ff. ZPO):

  • Urkunde – Schriftstücke wie Vertrag, Rechnung, E-Mail, Kontoauszug.
  • Zeuge – eine Person, die etwas wahrgenommen hat (Sie brauchen Name und ladungsfähige Anschrift).
  • Sachverständige(r) – fachkundiges Gutachten, z. B. zum Schaden.
  • Augenschein – das Gericht sieht sich eine Sache selbst an (Foto, Gegenstand, Ort).
  • Parteivernehmung – die Vernehmung einer Partei.

Urkunden werden zu Anlagen

Nur Urkunden erhalten eine Anlagen-Nummer. Auf der Klägerseite heißen sie K1, K2 …, auf der Beklagtenseite B1, B2 …. Der Beweis-Manager vergibt diese Nummern automatisch und übernimmt sie in Ihren Schriftsatz – sowohl als Beweisangebot hinter der Behauptung als auch im Anlagenverzeichnis am Ende. Zeugen und Gutachten sind Beweisangebote ohne Anlage.

So nutzen Sie den Beweis-Manager

  1. Beweismittel auswählen (Urkunde, Zeuge …) und beschreiben.
  2. Die Behauptung angeben, die es belegt.
  3. Eine Urkunde können Sie mit einem hochgeladenen Dokument verknüpfen.

Beim Entwerfen eines Schriftsatzes verwendet die KI genau diese Beweismittel – sie erfindet keine zusätzlichen Anlagen.

Das ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Beweise ausreichen, hängt vom Einzelfall ab – bei Zweifeln hilft ein Anwalt.

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