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Selbst vor Gericht

Sie wurden verklagt? So verteidigen Sie sich

Klage, Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten – der Prozessbegleiter erkennt das Schreiben, behält die Frist und hilft bei der Verteidigung.

Aktualisiert am 4. Oktober 2026
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Nicht immer klagt man selbst – manchmal bekommt man Post vom Gericht: eine Klage, einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid. Das Wichtigste zuerst: Reagieren Sie fristgerecht. Wer schweigt, riskiert ein Versäumnisurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

So funktioniert der Verteidigungs-Modus

  1. Im Prozessbegleiter wählen Sie „Ich wurde verklagt“.
  2. Wählen Sie das erhaltene Schreiben aus Meine Dokumente – oder laden Sie es gleich dort mit „Neue Unterlage hochladen“ hoch (Foto oder PDF genügt).
  3. Die KI erkennt, worum es geht (Klage / Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid), und liest die Eckdaten aus: Gericht, Aktenzeichen, Gegenseite, Streitwert – und vor allem die Frist. Diese Erkennung ist kostenlos (mit einem Tageslimit).
  4. Läuft die Frist ab Zustellung, tragen Sie optional gleich das Zustellungsdatum ein („Zugestellt am (Datum auf dem gelben Umschlag)“) – dann berechnen wir das Fristende sofort. Sie können es auch später im Fristenregister nachtragen oder ändern.
  5. Mit einem Klick legen Sie ein Verteidigungs-Verfahren an (Sie als beklagte Partei), vorbefüllt mit diesen Daten. Die Frist landet in Ihrem Fristenkalender – mit Datum, wenn es im Schreiben steht oder sich aus einem belegten Zugang berechnen lässt. Andernfalls steht dort „Frist erkannt — Zugangsdatum fehlt“ bzw. „Datum nicht belegt“ mit einem Feld zum Nachtragen; erinnert werden Sie nur für Fristen mit Datum.

Die wichtigsten Fristen in Deutschland

  • Mahnbescheid → Widerspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) beim Mahngericht. Das beiliegende Formular erleichtert es; eine Begründung ist nicht nötig, und Sie brauchen keinen Anwalt (§ 702 ZPO). Eine E-Mail genügt in der Regel nicht. Halten Sie die zwei Wochen unbedingt ein – danach kann die Gegenseite den Vollstreckungsbescheid beantragen. Was nach Ablauf der Frist noch möglich ist, klären Sie bitte beim Mahngericht oder mit einer Anwältin bzw. einem Anwalt. Nach dem Widerspruch kommt es zum streitigen Verfahren, wenn eine Partei es beantragt (§ 696 ZPO).
  • Vollstreckungsbescheid → Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung – diese Frist ist eine Notfrist und lässt sich nicht verlängern (§§ 700, 339 ZPO). Achtung: Aus einem Vollstreckungsbescheid kann sofort vollstreckt werden, auch wenn Sie Einspruch einlegen.
  • Klage → Ordnet das Gericht das schriftliche Vorverfahren an, zeigen Sie innerhalb der gesetzten Notfrist schriftlich an, dass Sie sich verteidigen wollen – die Verteidigungsanzeige (§ 276 ZPO). Die Frist steht in der Aufforderung des Gerichts (meist zwei Wochen ab Zustellung); ein kurzer Satz mit Aktenzeichen genügt. Die ausführliche Klageerwiderung folgt in einer eigenen, längeren Frist. Versäumen Sie die Anzeige, kann ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil ergehen (§ 331 Abs. 3 ZPO). Vor dem Landgericht können Sie beides nur über eine Anwältin oder einen Anwalt erklären (§ 78 ZPO). Der Prozessbegleiter zeigt diesen Schritt als kostenlosen Hinweis im Verfahren.

Österreich

  • Zahlungsbefehl → Einspruch innerhalb von vier Wochen ab Zustellung; die Frist lässt sich nicht verlängern (§ 248 ZPO). Kommt der Zahlungsbefehl vom Bezirksgericht, können Sie den Einspruch auch mündlich beim Bezirksgericht Ihres Aufenthaltsorts zu Protokoll geben (§ 448 ZPO); bis 5.000 € Streitwert besteht dort keine Anwaltspflicht (§ 27 ZPO). Ob der Einspruch begründet sein muss und was bei höheren Beträgen gilt, entnehmen Sie bitte der Belehrung im Zahlungsbefehl oder klären es mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Vor dem Landes- oder Handelsgericht muss der Einspruch begründet sein und von einer Anwältin oder einem Anwalt eingebracht werden. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.

Schweiz

  • Zahlungsbefehl des Betreibungsamts → Rechtsvorschlag innert zehn Tagen ab Zustellung beim Betreibungsamt, mündlich oder schriftlich, ohne Begründung (Art. 74, 75 SchKG). Bestreiten Sie nur einen Teil, nennen Sie den bestrittenen Betrag genau. Ohne Rechtsvorschlag kann die Gläubigerin oder der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. In der Schweiz besteht kein Anwaltszwang (Art. 68 ZPO).
  • Vorladung zur Schlichtung, Entscheidvorschlag, Rechtsöffnungsgesuch → Der Prozessbegleiter hat dafür eigene Stufen: Zur Schlichtungsverhandlung müssen Sie persönlich erscheinen (Art. 204 ZPO); einen Entscheidvorschlag können Sie innert 20 Tagen ohne Begründung ablehnen (Art. 211 ZPO); zu einem Rechtsöffnungsgesuch gibt Ihnen das Gericht Gelegenheit zur Stellungnahme (Art. 84 SchKG).

Europäischer Zahlungsbefehl

Haben Sie einen Europäischen Zahlungsbefehl (Formblatt E) erhalten, gilt eine eigene Regel: Einspruch mit dem beiliegenden Formblatt F innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung an das Gericht, das ihn erlassen hat (Art. 16 VO (EG) Nr. 1896/2006). Eine Begründung ist nicht nötig.

Andere Länder

In allen übrigen Ländern hängen Frist und Form von Verfahrensart und Gericht ab. Frist und Form stehen im Schreiben des Gerichts – maßgeblich ist, was dort steht. Der Prozessbegleiter zeigt dann eine allgemeine Anleitung ohne Fristangabe in Tagen; eine anwaltliche Beratung ist besonders zu empfehlen.

Im Cockpit

Der Prozessbegleiter dreht die Perspektive: Statt einer Klageschrift entwerfen Sie eine Klageerwiderung – Sie bestreiten substanziiert und bringen Einreden (z. B. Verjährung, Erfüllung, Aufrechnung). Die Gegenseite mitdenken hilft, die Klagebehauptungen zu entkräften; mit dem Beweis-Manager schließen Sie Beweislücken.

Unterschied zur reinen Dokument-Analyse: Diese erklärt nur, was im Schreiben steht. Der Verteidigungs-Modus macht daraus ein Verfahren mit Frist und nächsten Schritten. Tipp: Erkennt die Dokument-Analyse Gerichtspost, blendet sie direkt einen Knopf „Jetzt verteidigen“ ein, der Sie mit dem vorgewählten Schreiben hierher bringt.

Besteht Anwaltszwang (z. B. am Landgericht), müssen Sie trotzdem rechtzeitig reagieren – wir warnen Sie und vermitteln sofort an eine Kanzlei. Dies ist allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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