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Familienrecht · Tool

Kindesunterhalt berechnen

Nach Düsseldorfer Tabelle 2026 und § 1612b BGB. Inklusive Kindergeld-Anrechnung und Selbstbehalt.

🇩🇪 Nur Deutschland
Dieser Rechner nutzt deutsches Recht und gilt nicht für Österreich, die Schweiz oder andere Länder (Düsseldorfer Tabelle, DE)

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Was die Berechnung NICHT abdeckt

  • Bereinigtes Nettoeinkommen. Berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und Vorsorgeaufwendungen sind individuell zu prüfen.
  • Mehrbedarf und Sonderbedarf. Krankheits-, Ausbildungs- oder Betreuungsmehrkosten sind nicht in der Tabelle erfasst.
  • Mangelfall. Die anteilige Kürzung ist eine Faustformel; das Familiengericht entscheidet konkret nach § 1603 BGB.

Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.

Häufige Fragen

Welche Düsseldorfer Tabelle wird verwendet?

Stand 01.01.2026 (OLG Düsseldorf). Beträge und Selbstbehalte aktualisieren wir, sobald eine neue Fassung veröffentlicht wird.

Wie viel Kindergeld wird angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern hälftig (50 %), bei volljährigen Kindern voll (100 %) — § 1612b BGB.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Eigenbedarf, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. 2026: 1 450 € (erwerbstätig) bzw. 1 200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern.

Was passiert im Mangelfall?

Reicht das Einkommen nicht, werden die Zahlbeträge anteilig auf den verbleibenden Spielraum verteilt. Das ist eine Faustregel; das Familiengericht entscheidet im Einzelfall.

Lexi, digitale Rechts-Assistenz

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