Werkzeuge · Rechner auf dem Smartphone
Mobil: Abfindungsrechner am Smartphone
Bild vergrößernDer Abfindungsrechner lässt sich auf dem Smartphone ohne Anmeldung nutzen. Sie tragen Bruttomonatsgehalt, Beschäftigungsjahre und Monate ein. Die Faustformel nach § 1a KSchG, ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr, steht darunter mit Untergrenze und Obergrenze als Bandbreite für Verhandlungen. Das Ergebnis lässt sich kopieren und teilen.
Zur Funktion: Abfindungsrechner →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


