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Abmahnung

Außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen — meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.

Eine Abmahnung ist die formelle, außergerichtliche Aufforderung, ein behauptetes Fehlverhalten zu beenden. Klassisch im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht (§ 13 UWG, § 97a UrhG). In der Regel mit Unterlassungserklärung, Schadensersatzanspruch und Kostenerstattung. Vor Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollte sie immer juristisch geprüft werden — Vertragsstrafen können später teuer werden.

¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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