Juristische Begriffe — ohne Juristen-Deutsch.
Kurz, verständlich, mit Bezug zu den passenden Use-Cases. Jeder Eintrag markiert die jeweilige Jurisdiktion (DE / AT / CH).
- AbmahnungAußergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen — meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Anwaltskosten.
- Action-Brief / HandlungsplanStrukturierter 3-Phasen-Handlungsplan zu einem bereits analysierten Dokument — heute, diese Woche, mittelfristig.
- AVV / DPA (Auftragsverarbeitungsvertrag)Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter — Pflicht für jede Verarbeitung im Auftrag.
- BasiszinssatzZinssatz, den die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli bekannt gibt — auf ihm bauen die Verzugszinsen auf.
- BußgeldbescheidBehördlicher Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit — Einspruchsfrist 2 Wochen ab Zustellung.
- Buy-out (Urheberrecht)Pauschale Abgeltung aller Nutzungsrechte an einem Werk — meist im Kreativbereich kritisch zu prüfen.
- DSGVO-AuskunftsanspruchRecht jeder betroffenen Person, Auskunft über die zu ihr verarbeiteten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO).
- EN 16931Europäische Norm für die elektronische Rechnung.
- FristEin Zeitraum oder Stichtag, bis zu dem Sie etwas tun müssen, etwa antworten, Widerspruch einlegen oder zahlen. Wer ihn versäumt, kann Rechte verlieren.
- KlageerwiderungDie schriftliche Antwort der beklagten Seite auf eine Klage: Sie nimmt Stellung zu den Vorwürfen und nennt eigene Argumente und Beweise.
- KündigungsschutzGesetzlicher Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.
- Leitweg-IDAdresskennung für E-Rechnungen an Behörden.
- MahnbescheidGerichtlicher Zahlungsbefehl im automatisierten Mahnverfahren — mit 14-Tages-Widerspruchsfrist.
- MietminderungAnspruch des Mieters, die Miete bei einem Mangel der Mietsache angemessen zu kürzen (§ 536 BGB).
- NDA (Geheimhaltungsvereinbarung)Vertrag, in dem sich Parteien zur Vertraulichkeit über ausgetauschte Informationen verpflichten.
- Peppol BIS Billing 3Auf der EN 16931 aufbauende Rechnungsspezifikation im UBL-Format.
- ProbezeitVereinbarte Anfangszeit eines Arbeitsverhältnisses von höchstens sechs Monaten, in der mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann.
- Redline (Vertrags-Markup)Sichtbar nachvollziehbare Markierung aller Änderungen in einem Vertrag — Streichungen durchgestrichen, Einfügungen farbig hervorgehoben.
- SelbstbehaltDer Betrag, der einer unterhaltspflichtigen Person von ihrem Einkommen mindestens bleiben muss.
- StreitwertDer Geldwert, um den es in einem Rechtsstreit geht — er bestimmt die Gerichts- und Anwaltsgebühren und, welches Gericht zuständig ist.
- UnterlassungserklärungVerbindliche, strafbewehrte Zusage, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.
- VertragsrevisionStrukturierte Überarbeitung eines bestehenden Vertrags — gezielte Änderungen statt Neuerstellung, mit nachvollziehbarem Redline.
- VertragsstrafeIm Vertrag vereinbarte Geldzahlung für den Fall einer Vertragsverletzung — ohne Schadensnachweis fällig.
- VerzugWer eine fällige Zahlung oder Leistung trotz Mahnung (oder eines festen Termins) nicht erbringt, ist in Verzug — ab dann können Verzugszinsen verlangt werden.
- WiderrufsrechtVerbraucherrecht, einen online geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen.
- WiderspruchEine Erklärung, mit der Sie sich gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde wehren, meist innerhalb einer kurzen Frist.
- XRechnungDeutscher Standard für die reine XML-E-Rechnung auf Basis der EN 16931.
- ZUGFeRD / Factur-XHybrides Format: lesbares PDF mit eingebettetem XML.

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