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Kanzlei & DMS · E-Rechnungen

Rechnungsdaten in die Aktenfakten übernehmen – erst nach Ihrer Bestätigung

Aus einer geprüften E-Rechnung übernehmen Sie Betrag, Fälligkeit und Parteien als Fakten in die Akte – jeder Wert mit seiner Feldkennung.Bild vergrößern

„In Aktenfakten übernehmen“ zeigt zuerst, was in die Akte geschrieben würde: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeit, Netto-, Steuer-, Brutto- und Zahlbetrag, Rechnungssteller und -empfänger, USt-IdNr., IBAN, Käuferreferenz und Zahlungsbedingungen. Jeder Wert trägt die Feldkennung der Norm, etwa BT-9 für die Fälligkeit, und der Dialog nennt, wie viele Fakten neu sind und wie viele bereits übernommen wurden. Erst Ihre Bestätigung schreibt die Fakten mit der Herkunft „E-Rechnung“ in die Akte, ohne KI und ohne Kontingent. Aus den Werten leitet das Programm keine Fristen ab.

Zur Funktion: Die Akte, die mitdenkt →Zur Funktion: Funktionen im Überblick →

Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.

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