Werkzeuge · Fristen und Verjährung
Verjährungs-Ampel: noch Zeit, und ehrlich zu den Grenzen der Berechnung
Bild vergrößernFür ein junges Entstehungsjahr steht die Ampel auf grün mit der Meldung „Noch Zeit“ und nennt das Ende der Regelverjährung. Die Erklärung darunter zeigt, wie sich das Datum ergibt: drei Jahre ab dem Schluss des Entstehungsjahres. Besonderen Wert legt die Seite auf die Grenzen: Sonderfristen, etwa im Kauf- oder Mietrecht, die kenntnisunabhängigen Höchstfristen und die Hemmung durch Klage oder Mahnbescheid werden nicht berücksichtigt. Der Schlusssatz rät, die Frist anwaltlich prüfen zu lassen, wenn es auf den Tag ankommt.
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Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


