Webdesign-Vertrag
Vom Mockup bis zur laufenden CMS-Betreuung — der Webdesign-Vertrag, der Domain-Zugänge, Bildrechte und Nutzungsrechte von Anfang an klärt.
Der Webdesign-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und selbstständigem Webdesigner oder kleiner Agentur — von der reinen Gestaltung bis zur technischen Umsetzung mit laufender CMS-Betreuung. Der Wizard fragt gezielt Leistungsumfang, CMS-Typ, Domain-/Hosting-Verantwortung und die Herkunft der Inhalte ab und wählt die passenden Klauseln inklusive Nutzungsrechte-Variante automatisch.

- Recht nach Land
- DSGVO-konform
- Kein KI-Training
- PII-Maskierung
- Anwaltsübergabe
- Sieben Sprachen

Was in diesem Muster steckt
Zahlen aus der echten Vorlage — nicht aus Marketing-Folien.
- Klauseln
- 34
- Klausel-Varianten
- 2
- Wizard-Felder
- 35
- Qualitäts-Checks
- 6
- Rechtsgrundlage-Hinweise
- 10
Was im Vertrag enthalten ist
- Leistungsumfang-Weiche: nur Design / Design + Umsetzung / + laufende CMS-Betreuung
- CMS-Typ (WordPress, Individualentwicklung, Baukasten, statisch) mit passender Klausel
- Domain-/Hosting-Verantwortung inkl. Herausgabepflicht der Zugangsdaten bei Vertragsende
- Content-Beistellung mit Bildrechte-Klarstellung
- Nutzungsrechte am Design (ausschließlich vs. einfach bei reduziertem Honorar)
- Stock-Foto-/Web-Font-Lizenzhinweis (keine automatische Vollrechteübertragung an Drittassets)
- Vereinfachte Abnahme mit zwei inkludierten Korrekturschleifen
- Barrierefreiheits-Hinweis (BFSG) bei Verbraucher-Vertragsschlussfunktion
Optionale Zusatzklauseln
- Schiedsklausel (DIS)
- Höhere Gewalt
- Abtretungs-/Übertragungsverbot
- Mehrere Ausfertigungen / qualifizierte E-Signatur
Wann Sie diesen Vertrag brauchen
- Website-Relaunch oder Neugestaltung für einen Auftraggeber
- Design-only-Mandate (Mockups/Templates) ohne technische Umsetzung
- Website mit technischer Umsetzung und anschließender laufender Pflege
- Projekte mit treuhänderischer Domain-/Hosting-Verwaltung durch den Webdesigner
Für wen geeignet: Freelance-Webdesigner:innen, kleine Digitalagenturen und Auftraggeber, die eine Website in Auftrag geben — vom reinen Design bis zur laufenden CMS-Betreuung.
Komplexe Felder wie Leistungsbeschreibung oder Zweck können Sie per Sparkle-Button vorschlagen lassen — der Vorschlag bleibt editierbar, bevor er in den Vertrag wandert.
Nach der Erstellung laden Sie den Vertrag als Datei herunter und können ihn an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihrer Wahl weitergeben.
Bei Websites mit Verbraucher-Vertragsschlussfunktion (Online-Shop, Buchung) sollte die Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Einzelfall geprüft werden — der Wizard weist darauf hin, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
Unsere Muster sind vorgegebene Vorlagen, die Sie an Ihren Fall anpassen. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung; wir geben keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung.
Häufige Fragen
In 5 Minuten zum fertigen Vertrag.
Beantworten Sie ein paar Fragen, der Wizard erledigt den Rest. PDF + DOCX direkt zum Download.
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