In einem Satz
Der Vertragskatalog wächst um dreizehn Muster — und die Vertragserstellung ist jetzt überhaupt erst dort auffindbar, wo die meisten Menschen ankommen: in der privaten Ansicht.
Vier Verträge für den Alltag
Die vier neuen Muster, die am häufigsten gebraucht werden, decken Situationen ab, in denen sonst gern eine Vorlage aus dem Netz herhalten muss:
- Homeoffice-Vereinbarung (ab 35 Credits) — Regelung mobiler Arbeit als Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag.
- Minijob-Vertrag (ab 35 Credits) — geringfügige Beschäftigung mit den Angaben, die dort tatsächlich hineingehören.
- Datenschutzerklärung für Website oder App (ab 30 Credits).
- AGB für Verbraucher (ab 45 Credits) — der B2C-Fall, mit Widerrufsrecht und Informationspflichten.
Neun für Projekt- und Auftragsarbeit
Der zweite Block richtet sich an alle, die auf eigene Rechnung liefern oder liefern lassen: Spieleentwicklung (ab 70), Software-Entwicklung (ab 55), Subunternehmer (ab 50), Agentur (ab 50), Webdesign (ab 40), Sponsoring (ab 40), Affiliate (ab 35), Coaching (ab 35) und Foto (ab 30 Credits).
Der Spieleentwicklungsvertrag ist der aufwendigste des Katalogs, weil er zwei sehr verschiedene Konstellationen abbilden muss — die reine Auftragsentwicklung und den Publishing-Deal mit Beteiligung. Was dabei zu bedenken ist, steht im Hilfe-Artikel dazu.
Der Fix, der wichtiger war als der Katalog
Dreizehn neue Muster sind eine Meldung. Die eigentliche Korrektur ist eine andere: Die Vertragserstellung war bisher an die geschäftliche Ansicht gekoppelt. Wer sich nach der Anmeldung als Privatperson einordnete — also genau die Gruppe, die über eine Suchanfrage nach einem Mustervertrag herkommt —, fand die Funktion danach strukturell nicht mehr. Die Seite, über die sie hereinkam, versprach etwas, das ihr Konto nicht mehr anzeigte.
Diese Kopplung ist entfernt. Die Vertragserstellung verhält sich jetzt wie die Fristenzentrale oder die Dokumentenablage: in beiden Ansichten vorhanden. Ein Homeoffice-Vertrag ist ohnehin kein Merkmal von Unternehmen — er wird von der Person unterschrieben, die zu Hause arbeitet.
Was wir abgeschaltet haben — und warum
Der ehrlichste Teil dieser Meldung ist eine Streichung. Für einige Vertragsfamilien gab es Fassungen für Österreich und die Schweiz. Eine Prüfung Klausel für Klausel ergab: Nur die Geheimhaltungsvereinbarung hat echte, eigenständig formulierte AT- und CH-Fassungen, die die jeweilige Rechtslage tatsächlich abbilden.
Die AT- und CH-Fassungen für Freelance- und IT-Dienstleistungsverträge waren dagegen wortgleich mit der deutschen Fassung — getauscht war die Währung, sonst nichts. Im Namen stand ein Land, im Text stand deutsches Recht. Wir haben diese Fassungen deaktiviert, statt eine Landesfassung weiter zu behaupten, die keine war. Eine Länderkennzeichnung ist wertlos, wenn niemand den Klauseltext gegen die Rechtsordnung geprüft hat, die im Namen steht — und sie ist schlimmer als wertlos, wenn jemand sich darauf verlässt. Echte AT- und CH-Fassungen nach dem Vorbild der Geheimhaltungsvereinbarung kommen, wenn sie fertig sind, nicht vorher.
Was ein Muster nicht leistet
Ein Vertragsmuster ist ein strukturierter Ausgangspunkt, keine Vertragsgestaltung. Es kennt Ihre Verhandlungsposition nicht, nicht die Vorgeschichte mit der Gegenseite und nicht die mündlichen Zusagen, die schon gefallen sind. Bei hohen Vertragswerten, ungewöhnlichen Haftungsverteilungen, Rechteübertragungen an urheberrechtlich geschützten Arbeiten oder wenn die Gegenseite ihren eigenen Entwurf vorlegt, ist der Punkt erreicht, an dem eine anwaltliche Prüfung den Unterschied macht. Ob ein Muster in Ihrer Lage trägt, hängt von Umständen ab, die im Formular nicht auftauchen.
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