Mandantenportal · Portal einrichten
Mandantenportal freischalten: einmalige Bestätigung des Datenschutzpakets
Bild vergrößernIn den Einstellungen unter „Mandantenportal“ stehen vier verlinkte Unterlagen: der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Unterauftragnehmerliste, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die KI-Transparenz. Sie lesen die Dokumente, setzen den Haken und bestätigen das Paket; erst danach nutzt Ihre Kanzlei das Mandantenportal. So ist festgehalten, dass die Kanzlei die Unterlagen zu Verschwiegenheit und Auftragsverarbeitung zur Kenntnis genommen hat, ein Aktivitäts- und Zugriffsprotokoll erreichen Sie von dort aus. Der Hinweis im Bild betont, dass diese Bestätigung keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall ersetzt und die Kanzlei als Berufsgeheimnisträger eigenverantwortlich bleibt.
Zur Funktion: Mandantenportal →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


