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Gesetzes-Monitore: benachrichtigt, sobald sich ein Gesetz ändert
Bild vergrößernDie Seite „Gesetzes-Monitore“ legt oben einen neuen Monitor an: Sie suchen ein Gesetz, wählen die Rechtsordnung, entscheiden, ob alle Mitglieder der Kanzlei benachrichtigt werden, und verknüpfen den Monitor optional mit einer Akte. Ändert sich der Wortlaut des Gesetzes, erhalten Sie über die Glocke eine Mitteilung mit Vorher und Nachher. Das hilft, Rechtsänderungen für laufende Mandate nicht zu übersehen. Als Quelle nennt die Seite die konsolidierte Fassung auf gesetze-im-internet.de mit stündlichem Abgleich, die Verkündung im Bundesgesetzblatt kann früher liegen; im Bild ist noch kein Monitor angelegt, BGB, ZPO und RVG sind als Beispiele vorgeschlagen.
Zur Funktion: Rechtsbibliothek & Zitatnetz →Video dazu ansehen →
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.


