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Kündigungsschutz

Gesetzlicher Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nach 6 Monaten Beschäftigung in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern. Eine Kündigung ist nur bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen wirksam. Die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG) ist hart — danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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