Mahnbescheid
Gerichtlicher Zahlungsbefehl im automatisierten Mahnverfahren — mit 14-Tages-Widerspruchsfrist.
Der gerichtliche Mahnbescheid (gelber Umschlag) ist nicht zu verwechseln mit einer privatrechtlichen Mahnung. Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 692 ZPO). Danach kann die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen — aus ihm kann vollstreckt werden.
¹Hinweis: Diese Definition dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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