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Fristen
Fristen und Termine der Akte auf einen Blick: Fristenregister, Fristenrechner mit belegtem Zugang und Hinweise, die Sie selbst übernehmen. Nichts wird ohne Ihre Bestätigung eingetragen.
Alle Aufnahmen zeigen erfundene Beispieldaten – keine echten Mandate, Personen oder Aktenzeichen. KI-Ausgaben können Fehler enthalten; sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Frist, Notfrist, Wiedervorlage oder Gerichtstermin in der Akte eintragen
Rechts im Cockpit bündelt das Fristenpanel die Fristen und Termine der Akte. Über „Frist oder Termin hinzufügen“ öffnet sich das Formular mit den vier Arten Frist, Notfrist, Wiedervorlage und Gerichtstermin; Sie geben Bezeichnung und Datum ein oder lassen die Frist über „Frist berechnen“ aus einem Ereignisdatum ermitteln. Daneben gibt es Drucken und den Kalenderexport aller offenen Fristen als .ics-Datei. Eine von der Software erkannte Frist wartet mit „Prüfen“ auf Ihre Übernahme und wird erst danach überwacht. Der Hinweis zum Export erinnert daran, zu prüfen, ob Ihr Kalenderdienst für Mandatsdaten freigegeben ist.
Fristenrechner in der Akte: Fristende aus Ereignisdatum und gesetzlicher Frist
Im Fristenpanel der Akte öffnet „Frist berechnen“ den Fristenrechner. Er ermittelt das Fristende deterministisch aus einem Ereignisdatum und einer gesetzlichen Frist, also ohne Modell-Raten. Sie wählen Rechtsordnung, eine Vorlage wie die Berufung nach den §§ 517 und 520 ZPO, Ereignisdatum, Menge, Einheit und optional das Bundesland des Gerichtsorts für die Feiertage. Die Hinweise im Formular nennen die Rechtsgrundlagen der Berechnung. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe, die Sie prüfen und als Frist in die Akte übernehmen.
Fristenrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Der Fristenrechner im Bereich „Rechner & Werkzeuge“ ist ein Formular mit vier Pflichtangaben: Rechtsordnung (Deutschland, Österreich oder Schweiz), Ereignisdatum wie die Zustellung, Menge und Einheit der Frist. Zusätzlich wählen Sie das Bundesland des Gerichtsorts, damit dessen Feiertage berücksichtigt werden; ohne Angabe gelten nur bundesweite Feiertage. Die Seite weist darauf hin, dass ohne KI und ohne Kontingentverbrauch gerechnet wird und nichts geschätzt wird. Der Rechenhilfe-Hinweis nennt für Deutschland als Grundlage § 222 ZPO in Verbindung mit den §§ 187 bis 193 BGB und betont, dass Ihre eigene Fristenkontrolle maßgeblich bleibt.
Rechner & Werkzeuge: Fristen, Kündigung, Kosten und Gebühren
Die Seite „Rechner & Werkzeuge“ bündelt Rechner und Nachschlagewerke für die tägliche Arbeit als Karten: oben der Fristenrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz, darunter unter „Arbeit & Kündigung“ der Abfindungs-Rechner, der Kündigungsfristen-Rechner und der Arbeitszeugnis-Noten-Code, weiter unten Kosten und Gebühren. Jede Karte nennt Rechtsgebiet und Kurzbeschreibung und führt mit „Öffnen“ zum jeweiligen Werkzeug. Laut Einleitung wird direkt im Browser gerechnet, der Rechtsstand ist Deutschland, und die Ergebnisse sind Orientierungswerte, die keine Prüfung des Einzelfalls ersetzen. So erledigen Sie typische Rechenaufgaben der Kanzlei an einer Stelle.
Mobil: Fristen und Termine der Akte auf dem Smartphone
Das Fristenpanel der Akte steht auf dem Smartphone in einer Spalte: oben „Frist oder Termin hinzufügen“, Drucken und der Kalenderexport aller offenen Fristen als .ics-Datei. Darunter meldet ein Hinweis, dass eine erkannte Frist auf Ihre Prüfung wartet und erst nach Ihrer Übernahme überwacht wird, mit dem Knopf „Prüfen“. Die Karten darunter zeigen Wiedervorlagen und Fristen mit Restzeit wie „in 7 Tagen“, Bezeichnung, Datum, Herkunft und Erinnerung; Symbole am Kartenrand dienen dem Erledigen oder Löschen eines Eintrags. So behalten Sie Termine auch unterwegs im Blick.
Fristenrechner auf dem Smartphone: Deutschland, Österreich, Schweiz
Der Fristenrechner auf dem Smartphone zeigt das Formular untereinander: Rechtsordnung (Deutschland, Österreich, Schweiz), Ereignisdatum, Menge, Einheit und Bundesland des Gerichtsorts für die Feiertage. Alle vier Angaben sind Pflicht, wie die Einleitung festhält; berechnet wird ohne KI und ohne Kontingentverbrauch, und nichts wird geschätzt. Mit „Berechnen“ erhalten Sie das Fristende. Ein Hinweis unter dem Formular nennt die Berechnung eine Rechenhilfe, maßgeblich bleibt Ihre eigene Fristenkontrolle. So rechnen Sie eine Frist auch zwischen zwei Terminen nach.
Fristenregister der Akte: Art, Datum, Erinnerung und Quelle jeder Frist
Das Fristenregister der Akte steht im Cockpit rechts: Jede Frist trägt ihre Art, etwa Wiedervorlage, richterliche Frist oder Gerichtstermin, das Datum, die Erinnerung und die Angabe, in wie vielen Tagen sie ansteht. Stammt eine Frist aus einem Dokument, steht eine Quelle dabei, der Gerichtstermin trägt zusätzlich den Hinweis „steht im Dokument“ sowie Uhrzeit, Gericht und Saal. Am Eintrag erledigen, verschieben oder löschen Sie. Eine erkannte Frist wartet in einem eigenen Kasten auf Ihre Prüfung und wird erst nach Ihrer Übernahme überwacht.
Berufungsfristen berechnet: Berufung und Begründung aus einem Zustelldatum
Im Fristenrechner wählen Sie die Rechtsordnung und die Vorlage „Berufung“ und tragen das Zustelldatum des vollständigen Urteils ein. Ein Klick auf „Berechnen“ liefert die Berufungsfrist nach § 517 ZPO und die Berufungsbegründungsfrist nach § 520 ZPO; fällt ein Fristende auf ein Wochenende, wird es auf den nächsten Werktag verschoben und so ausgewiesen. Mit „Beide Fristen eintragen“ übernehmen Sie beide ins Register. Der Rechner arbeitet ohne KI nur aus dem eingetragenen Zugang, die Ergebnisse sind eine Orientierung, und Ihre Fristenkontrolle bleibt maßgeblich.
Notfrist eintragen: hervorgehoben und mit früher Erinnerung
Im Reiter „Notfrist“ tragen Sie eine Rechtsbehelfs- oder Notfrist ein, etwa Berufung, Einspruch oder Beschwerde. Sie wird im Register hervorgehoben und hartnäckiger erinnert, mit früher Erinnerung 14, 7, 3 und 1 Tag vor dem Fristende. Mit „Datum eintragen“ geben Sie das Fristende selbst ein, mit „Frist berechnen“ lassen Sie es vom Fristenrechner aus dem Zugang ermitteln. So steht eine Notfrist nicht als gewöhnlicher Eintrag zwischen anderen Terminen.
Gerichtstermin eintragen: mit Uhrzeit, Gericht und Art des Termins
Über „Frist oder Termin hinzufügen“ wählen Sie den Reiter „Gerichtstermin“ und tragen Bezeichnung, Datum und, wenn Sie sie kennen, Uhrzeit, Gericht oder Saal und die Art des Termins ein. Diese Felder sind freiwillig, es genügt, was Sie wissen. Der Termin erscheint danach im Cockpit als nächster Gerichtstermin mit Uhrzeit, Ort und der Zahl der Tage bis dahin. So steht ein Termin in eigenen Feldern statt im Freitext eines Titels.
Kalender abonnieren: Fristen und Termine in Outlook, Google oder Apple Kalender
In den Einstellungen unter „Benachrichtigungen“ erzeugen Sie eine persönliche Kalender-Adresse, die Sie einmal in Outlook, Google Kalender oder Apple Kalender eintragen. Ihre Fristen und Termine erscheinen dann dort, der Kalender holt Änderungen in eigenen Abständen ab, meist nach Minuten bis Stunden. Ein Hinweis zum Berufsgeheimnis erklärt, dass die Einträge nur die Art und Ihr Zeichen zeigen, weder Mandant noch Gegner noch Aktentitel, und dass Sie die Adresse nicht weitergeben sollten. Die Funktion ist kostenlos und verbraucht kein Kontingent.
Frist-Erinnerungen im Überblick: nur die Benachrichtigungen zu Fristen
Die Übersicht „Benachrichtigungen“ sammelt Analysen, Schreiben, Zahlungen und Fristen an einem Ort. Der Filter „Fristen“ zeigt nur die Erinnerungen zu Fristen und Terminen, die Zahl am Reiter nennt, wie viele es sind. Jede Karte nennt die Frist, die Akte und den Zeitpunkt der Meldung und lässt sich mit dem Haken als gelesen markieren. Dazu kommen Hinweise, wenn neue Dokumente gesichtet und mögliche Fristen darin erkannt wurden, die Sie dann prüfen.
Kalender-Abo auf dem Smartphone: Fristen im eigenen Kalender
Hier erzeugen Sie eine persönliche Kalender-Adresse, mit der Ihre Fristen und Termine in Outlook, Google Kalender oder Apple Kalender erscheinen. Ein Klick auf „Adresse erzeugen“ genügt, danach tragen Sie die Adresse einmal in Ihrem Kalender ein; Änderungen holt der Kalender in eigenen Abständen ab. Ein Hinweis zum Berufsgeheimnis erklärt, dass die Einträge nur die Art und Ihr Zeichen zeigen, keinen Mandanten, Gegner oder Aktentitel. Fristdaten und bei Gerichtsterminen Uhrzeit und Ort liegen dennoch beim Kalenderanbieter, und wer die Adresse kennt, kann die Einträge abrufen, geben Sie sie deshalb nicht weiter.
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