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Verbraucher · Pflichtteil fordern

Pflichtteil prüfen und geltend machen — enterbt oder übergangen?

Enterbt oder weniger als der Pflichtteil? Wir prüfen Testament und Erbfolge, berechnen Ihre Quote und entwerfen das Schreiben an die Erben.

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Schnell-Check: Was ist zu tun?

3 kurze Fragen – keine Anmeldung nötig.

Liegt ein Testament vor, das Sie enterbt oder übergeht?
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren größere Schenkungen gemacht?
Verweigern die Erben Auskunft über den Nachlass?
Liegt der Erbfall mehr als 2 Jahre zurück?

Frist im Blick

3 Jahre

§ 195 BGB (Verjährung Pflichtteil)

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Enterbung erfahren haben. Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche früh sichern — Beweise verschwinden schnell.

Typische Risiken in diesem Fall

Worauf wir besonders achten

Aus echten Fällen kuratiert. Die KI-Prüfung markiert genau diese Punkte in Ihrem Dokument.

  • Erben verweigern oder verzögern die Auskunft (§ 2314 BGB)

  • Schenkungen der letzten 10 Jahre nicht berücksichtigt (§ 2325 BGB)

  • Nachlasswerte zu niedrig angesetzt — Wertermittlungsanspruch nutzen

  • Verjährung: 3 Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis laufen schneller ab als gedacht

Was Sie hier in 5 Minuten erledigen

Wer als Kind, Ehegatte oder (bei kinderlosen Erblassern) Elternteil enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld (§§ 2303 ff. BGB). Dazu kommen Auskunftsansprüche gegen die Erben (§ 2314 BGB) und Ergänzungsansprüche bei Schenkungen der letzten 10 Jahre (§ 2325 BGB, Abschmelzungsmodell). Der Anspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von Erbfall und Enterbung erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Unabhängig davon verjährt er spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 199 Abs. 3a BGB).

Testament, Erbschein-Unterlagen oder das Schreiben des Nachlassgerichts hochladen — wir prüfen Berechtigung und Quote, listen Auskunfts- und Ergänzungsansprüche und entwerfen das Auskunfts- bzw. Zahlungsverlangen an die Erben.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Ergebnis

1

Unterlagen hochladen

Testament, Eröffnungsprotokoll oder Anschreiben der Erben — auch Fotos genügen.

2

Anspruch & Quote

Wir prüfen Pflichtteilsberechtigung, berechnen die Quote und identifizieren Ergänzungsansprüche aus Schenkungen.

3

Schreiben an die Erben

Auskunftsverlangen (notarielles Nachlassverzeichnis) und bezifferte Zahlungsaufforderung mit Frist.

Was Sie bekommen
  • Unterlagen hochladenTestament, Eröffnungsprotokoll oder Anschreiben der Erben — auch Fotos genügen.
  • Anspruch & QuoteWir prüfen Pflichtteilsberechtigung, berechnen die Quote und identifizieren Ergänzungsansprüche aus Schenkungen.
  • Schreiben an die ErbenAuskunftsverlangen (notarielles Nachlassverzeichnis) und bezifferte Zahlungsaufforderung mit Frist.
Was es nicht ist
  • Keine gerichtliche Vertretung im Pflichtteilsprozess.
  • Keine steuerliche Beratung zur Erbschaftsteuer.
  • Keine Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Fall

Transparenz

Was die KI prüft — und was nur ein Anwalt entscheiden kann

Eine KI ist immer nur so gut wie die Frage. Deshalb zeigen wir Ihnen offen, wo Ihre Antwort verlässlich ist und wo Sie unbedingt mit einer Anwältin oder einem Anwalt sprechen sollten.

Bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien im Nachlass, bei Auslandsvermögen, bei verweigerter Auskunft oder drohender Verjährung: Fachanwält:in für Erbrecht. Wir vermitteln direkt.

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